Kindergeld-Antrag Deutschland
Überblick
Was ist Kindergeld und wer hat Anspruch darauf?
Kindergeld ist eine der zentralen familienbezogenen Sozialleistungen in Deutschland und wird vom Staat gezahlt, um die Grundversorgung von Kindern finanziell zu unterstützen. Es wird monatlich gezahlt und richtet sich nicht nach dem Einkommen der Eltern, sondern nach der Anzahl und dem Alter der Kinder. Die zuständige Behörde für die Auszahlung ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. In vielen Fällen können auch Expats und ausländische Staatsangehörige mit gültiger Aufenthaltserlaubnis einen Anspruch auf Kindergeld haben.
Grundsätzlich haben alle Eltern mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder arbeitssuchend sind. Derzeit (Stand 2025) beträgt das Kindergeld einheitlich €250 pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderanzahl. Es wird ab dem Monat der Geburt gezahlt und kann bis zum 18. Lebensjahr (unter bestimmten Umständen bis zum 25. Lebensjahr) des Kindes beansprucht werden.
Besonders für Familien, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, ist Kindergeld ein wichtiger finanzieller Baustein. Viele wissen jedoch nicht, dass sie einen Antrag stellen müssen – und dass dieser Antrag komplex und mehrsprachig sein kann. Ohne einen korrekt eingereichten Antrag erfolgt keine Zahlung. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen und den Ablauf gut zu kennen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wer kann Kindergeld beantragen?
Kindergeld kann von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund beantragt werden. In der Regel reicht es, wenn ein Elternteil den Antrag stellt. Anspruch haben in Deutschland folgende Personengruppen:
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland
- EU- oder EWR-Bürger*innen, die in Deutschland leben oder arbeiten
- Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
- Geflüchtete oder Asylberechtigte unter bestimmten Bedingungen
Für Expats ist wichtig: Wenn du aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland ziehst, musst du über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen, die das Arbeiten in Deutschland erlaubt. Nur dann kannst du Kindergeld beantragen. Wer sich in Deutschland aufhält, aber keine Beschäftigung ausübt oder keine Familienangehörigen in Deutschland gemeldet sind, hat in der Regel keinen Anspruch. Es lohnt sich jedoch, im Einzelfall nachzufragen, da viele Sonderregelungen existieren – zum Beispiel für internationale Forscher*innen, Studierende oder Fachkräfte mit Blue Card.
Wichtig ist auch: Das Kind, für das du Kindergeld beantragst, muss in Deutschland leben oder sich zumindest überwiegend hier aufhalten. Auch Kinder, die im EU-Ausland wohnen, können unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden – etwa, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt.
Wie läuft der Kindergeld-Antrag ab?
Der Antrag auf Kindergeld erfolgt in der Regel schriftlich über die zuständige Familienkasse. Online-Anträge sind mittlerweile über das Portal der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls möglich, jedoch oft nur in deutscher Sprache. Ein korrekt ausgefüllter Antrag ist die Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung. Das Antragsformular nennt sich “KG1” (für das erste Kind), dazu kommen Anhänge und Nachweise je nach Situation (z. B. “KG1-Anlage Kind”, “KG1-Anlage Ausland” usw.).
Diese Unterlagen werden üblicherweise benötigt:
- Ausgefülltes Formular KG1
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (beglaubigt oder amtlich übersetzt, falls in anderer Sprache)
- Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung)
- Aufenthaltstitel der Eltern (z. B. Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18a, § 28, § 38 AufenthG)
- Steuerliche Identifikationsnummer (für Kind und Antragsteller)
- Nachweis über die Erwerbstätigkeit (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise)
Nach Einreichung dauert die Bearbeitung je nach Familienkasse zwischen 2 bis 8 Wochen. Nach positiver Prüfung wird das Kindergeld rückwirkend ab dem Monat der Geburt oder des Zuzugs ausgezahlt. Bei Ablehnung erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit Widerspruchsfrist. Im Zweifel lohnt sich die Beratung durch einen Relocation Service oder einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt.
Kindergeld für Expats und internationale Familien
Für Expats und ausländische Familien in Deutschland ist der Kindergeldantrag oft mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden: Sprachbarrieren, fehlende Kenntnisse über das deutsche Sozialsystem, Unsicherheit bei der Ausfüllung der Formulare und lange Wartezeiten bei Ämtern. Dennoch lohnt es sich, den Antrag zu stellen – denn das Kindergeld wird rückwirkend gewährt (bis zu sechs Monate).
Internationale Familien, die z. B. mit einem Visum zum Arbeiten nach Deutschland kommen, sind oft überrascht, dass sie auch Kindergeld erhalten können. Besonders hilfreich ist es, wenn du gleich nach der Anmeldung bei der Meldebehörde die Kindergeldformulare vorbereitest. Viele Relocation-Services bieten Unterstützung beim Ausfüllen, Übersetzen und Einreichen der Unterlagen an – das spart Zeit, vermeidet Ablehnungen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Ein zusätzlicher Vorteil: Wenn du Kindergeld erhältst, kannst du dieses in vielen Fällen mit anderen Familienleistungen kombinieren, etwa mit Elterngeld oder dem Kinderzuschlag. Auch Studierende mit Kind oder alleinstehende Eltern haben bei entsprechendem Status Anspruch – wichtig ist immer die individuelle Prüfung deiner Lebenslage.
Tipps und häufige Fehler beim Antrag
Viele Anträge werden abgelehnt oder verzögern sich, weil wichtige Angaben fehlen oder Dokumente nicht korrekt eingereicht werden. Hier sind die wichtigsten Tipps, um Fehler zu vermeiden:
- Frühzeitig beantragen: Am besten gleich nach der Geburt oder nach dem Zuzug
- Dokumente vollständig und lesbar einreichen: Alle Nachweise müssen in Deutsch oder mit amtlicher Übersetzung vorliegen
- Steuer-ID nicht vergessen: Ohne die steuerliche Identifikationsnummer (für Kind & Antragsteller) wird der Antrag nicht bearbeitet
- Rückwirkend denken: Antrag kann bis zu 6 Monate rückwirkend gestellt werden
- Adressänderungen melden: Bei Umzug unbedingt der Familienkasse mitteilen
Bei Unsicherheiten: Du kannst die Familienkasse telefonisch kontaktieren oder ein Beratungszentrum aufsuchen. Auf Wunsch übernehmen Relocation-Dienste wie Droplevo den kompletten Ablauf für dich – inklusive Dokumentenvorbereitung und Kommunikation mit der Behörde. Das spart Zeit und Nerven.